Pflegedienst Krupnin
Pflegedienst Krupnin

Informationen

Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.

 

Was leistet die Pflegekasse?

  • Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
  • Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
  • Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.

 

Bei der Einstufung werden vier Kategorien betrachtet: Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Je nach Bedarf des jeweiligen Patienten wird dann in Pflegestufen eingeteilt. Diese unterscheiden sich wie folgt:

Pflegestufe 0:

Der sogenannten "Pflegestufe 0" werden Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz zugeordnet,die zwar einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung haben, jedoch nicht die Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe 1 erfüllen.Das Pflegegeld liegt maximal bei 123 Euro, die Pflegekasse finanziert die Sachleistungen bis zu 231 Euro.

 

Pflegestufe 1 (Erhebliche Pflegebedürftigkeit ):

Personen, die bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung Unterstützung benötigen. Die Grundpflege muss dabei wöchentlich einen Tagesdurchschnitt von 45 Minuten betragen. Die Pflegekasse trägt Leistungen des Pflegedienstes bis zu 468 Euro. Haben Sie oder Ihr Angehöriger noch zusätzlich die Diagnose Demenz ,trägt die Pflegekasse die Sachleistungen bis zu 689 Euro. Das Pflegegeld hingegen beträgt 244 € (ohne Demenz ) und 316 € ( mit Demenz). Wenn Angehörige den Pflegedienst unterstützen, bezahlt die Pflegekasse eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung.

 

Pflegestufe 2 ( Schwerpflegebedürftigkeit ):

Personen, die mehrmals täglich Hilfe bei der Grundpflege und mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung in Anspruch nehmen müssen. Dabei muss der Tagesdurchschnitt der Grundpflege bei zwei Stunden liegen, insgesamt müssen drei Stunden aufgebracht werden. Die Pflegekasse zahlt in dieser Stufe für die Leistungen eines Pflegedienstes  monatlich 1144 €, für die Personen ,die an Demenz erkrankt sind, bis zu 1298€ .das Pflegegeld liegt bei 458€.Leiden Sie oder Ihr Angehöriger an Demenz,beträgt der Pflegegeld 545 € Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.

 

Pflegestufe 3 ( Schwerstpflegebedürftigkeit):

Personen, die bei der Grundpflege rund um die Uhr Hilfe benötigen und auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche auf Unterstützung angewiesen sind. Insgesamt muss der wöchentliche Tagesdurchschnitt hier bei fünf Stunden liegen, wobei vier Stunden davon auf die Grundpflege entfallen müssen.

Die Pflegekasse finanziert hier einen Betrag von monatlich bis zu 1612 € für den Pflegedienst. Das Pflegegeld liegt bei maximal 728 € monatlich. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.

 

Besondere Fälle werden mit bis zu 1918 Euro monatlich unterstützt.

Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

Hier finden Sie uns

Pflegedienst Krupnin
Gabelsberger Straße 22
44141 Dortmund

Telefon: 0231/58032424

Fax:       0231/58032426

24-Std.-Rufbereitschaft :

0176/57976066

E-Mail: i.krupnin@gmx.de

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